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DIN 1946-6

Die Lüftungsnorm DIN 1946-6

 

Die Zufuhr von Frischluft in Wohnräumen und Gebäuden gewinnt durch die immer moderneren und energieeffizienteren Bauweisen immer mehr an Bedeutung. Deshalb kam es im Mai 2009 zu einer Aktualisierung der Lüftungsnorm DIN 1946-6. Im wesentlichen konzentriert sich diese Norm auf folgende Punkte:

 

> Festlegung von Grenzwerten und Methoden zur Berechnung für die notwendige          Mindestanforderung beim Luftaustausch

 

> Bestimmung eines Verfahrens (Lüftungskonzept) mit dem festgestellt werden kann,    ob für ein Gebäude lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind 

 

> Mit Hilfe des Lüftungskonzeptes soll auch ermittelt werden, wie die Maßnahmen

   zum Luftaustausch umgesetzt werden sollen ( durch den Nutzer oder mittels einer             Lüftungsanlage).

Wann muss ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellt werden?

 

In der Energieeinsparverordnung wird in § 6 darauf verwiesen, das grundsätzlich für alle Neubauten ein Konzept zu Lüftung nach DIN 1946-6 zu erstellen ist. Im Fall einer Renovierung muss ebenfalls ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellt werden, wenn in Ein- oder Mehrfamilienhäusern mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht werden oder mehr als 1/3 der Dachfläche neu gedämmt wird. Das Lüftungskonzept fällt in den Verantwortungsbereich des Bauherren und muss auch grundsätzlich von diesem in Auftrag gegeben werden.

Unterscheidung von 4 Lüftungsstufen nach DIN 1946-6

 

1. Lüftung zum Feuchteschutz

 

Diese Stufe soll eine ausreichende Lüftung des Gebäudes in Abhängigkeit des vorhandenen Wärmeschutzniveaus gewährleisten. Ziel ist die Vermeidung von Bauschäden durch Feuchtigkeit auch bei zeitweiliger Abwesenheit der Bewohner

und dadurch gegebener reduzierter Feuchtelast. Diese Form der Lüftung muss also ständig und unabhängig vom Nutzer sichergestellt sein.

 

2. Reduzierte Lüftung

 

Auch diese 2. Stufe ist weitestgehend vom Nutzer unabhängig. Hier soll gewährleistet werden, dass auch bei kurzer Abwesenheid der Bewohner z.B. durch Arbeit o.ä. ein hygienischer Mindeststandard und Bautenschutz gegeben ist.

 

3. Nennlüftung

 

Bei einer normalen Nutzung der Wohneinheit gibt die Nennlüftung die notwendige Luftzufuhr zur Einhaltung hygienischer und gesundheitlicher Standards, sowie zum Bautenschutz, vor.

 

4. Intensivlüftung

 

Durch Intensivlüftungen sollen Lastspitzen durch Kochen, Baden, Duschen etc. abgebaut werden. Bei dieser Art der Lüftung kann auch der Nutzer mit einer aktiven Fensterlüftung in der Berechnung berücksichtigt werden.

 

Als Grundlagen für die Berechnung nach DIN 1946-6 fließen Werte wie Dämmstandard und die Lage des Gebäudes mit ein. Es werden damit Undichtheiten in der Gebäudehülle erfasst, Belastungen, bezogen auf die Nutzung der Räume berücksichtigt und die natürliche Luftinfiltration bezugnehmend auf die Windbelastung geschätzt.

 

Ist das Ergebnis des Lüftungskonzeptes, dass die natürliche Luftzufuhr nicht ausreicht um die Lüftung zum Feuchteschutz zu garantieren, muss der verantwortliche Planer zusätzliche lüftungstechnische Maßnahmen (LtM) vorsehen.

 

Die neue DIN 1946-6 bietet für Planer in entscheidenden Punkten Rechtssicherheit. 

Dennoch bleiben Punkte, wie und in welchem Ausmaß eine aktive Fensterlüftung dem Nutzer zumutbar ist, unberücksichtigt. Auch die Berücksichtigung von schwankenden Temperaturverläufen oder Übergangszeiten (Winter-Frühjahr) ist problematisch, da z.B. bei starken Temperaturschwankungen mehrmals täglich ein kompletter Luftaustausch erforderlich sein kann.

 

 

Wer darf Lüftungskonzepte, bezogen auf die DIN 1946-6, erstellen?

 

Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6, kann jeder Fachmann der lüftungstechnische Maßnahmen plant oder installiert oder in der Planung von Gebäudemodernisierungen tätig ist, erstellen.

 

Das Lüftungskonzept fällt in den Verantwortungsbereich eines jeden Bauherren und muss auch von diesem in Auftrag gegeben werden.

 

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